Integration und Teilhabe
Mit dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW neue Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung in Integrationsbetrieben und -abteilungen. Integrationsunternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, sie beschäftigen zwischen 25 % und 50 % Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Zur Einrichtung dieser Arbeitsplätze können sie Zuschüsse zu den Investitionskosten erhalten. Entstehen im Arbeitsleben zusätzliche Kosten, können laufende finanzielle Zuschüsse beantragt werden.
Eine ESF-geförderte Beratung begleitet Gründungsinteressierte bei der betriebswirtschaftlichen Planung.
Informationen zum Landesprogramm „Integration unternehmen!“ erhalten Interessierte bei der Regionalagentur Region Aachen oder der Landesberatungsgesellschaft G.I.B., Bottrop.
Der Landschaftsverband Rheinland berät Sie umfassend, wenn Sie ein Integrationsunternehmen oder eine Integrationsabteilung auf- oder ausbauen wollen.
Weitere nützliche Links finden Sie hier:
- Beratung für Menschen mit Behinderung durch die Arbeitsagentur bzgl. Ausbildung:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/unterstuetzung-bei-der-ausbildung - Inklusionsberatungsstellen der Handwerkskammern:
https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-arbeitsmarkt/tarifpolitik/inklusion/ - Website der Integrationsämter:
https://www.bih.de/integrationsaemter/ - REHADAT: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung:
https://www.rehadat-adressen.de/anlaufstellen/ergaenzende-unabhaengige-teilhaberatung/
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.