Ende der Bildungsscheck-Förderung
+++ Seit dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. +++
Das Land NRW hat das Förderprogramm Bildungsscheck eingestellt. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. In 2025 wird das Land voraussichtlich wieder eine Förderung individueller beruflicher Weiterbildung anbieten.
Seit 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung gefördert. Da die Mittelzuweisungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) an Nordrhein-Westfalen geringer ausfallen als in der Vergangenheit, waren Umschichtungen nicht zu vermeiden, so dass der betriebliche Bildungsscheck Ende 2023 eingestellt werden musste. Der individuelle Bildungsscheck musste dann zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt werden. Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit geringerem Einkommen anzubieten. Die geplante Förderung ist noch in der Vorbereitung. Die Förderung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist, wird auf dieser Seite darüber informiert.
Bis dahin können sich Ratsuchende bezüglich finanzieller Fördermöglichkeiten an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen bietet auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW.
Einlösung alter Bildungsschecks
Bildungsschecks NRW können durch Weiterbildungsanbieter bis 2029 eingelöst werden. Sollten Sie noch einen Bildungsscheck NRW erhalten haben, den Sie bisher noch nicht eingelöst haben, haben Sie deshalb noch Gelegenheit dazu. Wichtig ist, dass bis 2029 Ihr Kurs abgeschlossen ist, so dass der Weiterbildungsanbieter noch Zeit hat, den Scheck gegenüber der Bezirksregierung abzurechnen.
Informationen zur Abrechnung für Weiterbildungsanbieter
Die Förderung Bildungsscheck NRW hat folgenden Ablauf:
- Der Bildungsscheck wurde von einer akkreditierten Beratungsstelle an eine ratsuchende Person ausgegeben.
- Die Person reicht vor Beginn der Weiterbildung den Scheck bei Ihnen ein.
- Sie stellen der Person eine Rechnung über den Kurs aus, in der die Bildungsscheckförderung berücksichtigt ist (50% der Weiterbildungkosten auf die Nettoausgaben der Weiterbildung, maximal 500 Euro pro Kurs). Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, Fahrtkosten und Unterbringungskosten können nicht gefördert werden. Die übrigen Kosten werden dann von dem/der Empfänger*in beglichen.
- Sie beantragen nach Beendigung der Weiterbildung die Förderung bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Firmensitz.
Bitte beachten Sie: Es steht Ihnen als Weiterbildungsanbieter frei, ob Sie Bildungsschecks NRW zur Einreichung akzeptieren.
Ausführliche Informationen zum Abrechnungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.