Teilhabe fördern, Armut entgegenwirken
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt den Europäischen Sozialfonds (ESF) ein, um Teilhabe zu fördern und Armut entgegenzuwirken.
Der ESF ist an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Er dient hauptsächlich der Förderung von Qualifizierung und Beschäftigung. Grundlage für die Umsetzung ist das Operationelle Programm (OP) für NRW. Darin sind die Maßnahmen und ihre Ziele beschrieben, die über den ESF gefördert werden.
Der ESF ist neben dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Landwirtschaftsfonds (ELER) einer der drei für NRW bedeutenden EU-Strukturfonds.
EU-Förderphase 2021 bis 2027
Die aktuelle Fassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden“ (ESF-Förderrichtlinie 2021-2027), vom 1. März 2024 finden Sie hier und unter Downloads.