Ausbildungsprogramm NRW

Ausbildung stärken

+++ Das Ausbildungsprogramm NRW wurde 2022 zum letzten Mal gestartet. Das aktuelle Förderprogramm zur dualen Ausbildung finden Sie hier: Ausbildungswege NRW +++

Das Ausbildungsprogramm NRW fördert seit 2018 jährlich rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze. Das Programm greift in Gebieten NRWs mit einer ungünstigen Ausbildungsmarktlage. Es eröffnet jungen Menschen mit Startschwierigkeiten die Chance auf einen Ausbildungsplatz im Betrieb. Gleichzeitig schafft es einen Anreiz für Unternehmen, zusätzliche Ausbildungsstellen einzurichten, um das bestehende Ungleichgewicht auf dem Ausbildungsmarkt abzumildern. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union.

In der Region Aachen werden im Ausbildungsjahr 2022 folgende Platzzahlen gefördert: 36 Plätze im Kreis Düren, 12 im Kreis Euskirchen und 24 im Kreis Heinsberg.

Die wichtigsten Eckpunkte des Programms:

  • Die Förderung pro Vollzeit-Ausbildungsplatz beträgt 325 € pro Monat (pro Teilzeit-Ausbildungsplatz 190 €).
  • Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein. Teilnehmen kann jedes ausbildungsberechtigte Unternehmen, das noch nicht oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausgebildet hat oder wenn es mit der Teilnahme an der Ausbildung insgesamt mehr Ausbildungsverträge bei der/n Kammer/n bzw. zuständigen Stelle/n eingetragen hat als im Durchschnitt der letzten vier Jahre jeweils zum Stichtag 31. Dezember.
  • Der Betrieb schließt den Ausbildungsvertrag mit dem/der Auszubildenden ab. Vorher muss ein Kontakt mit dem Bildungsträger erfolgen.
  • Geeignet sind insbesondere Jugendliche, die mindestens zwei Vermittlungshemmnisse aufweisen.
  • Die Teilnahme ist insbesondere für junge Menschen möglich, deren Wohnsitz in der vom Programm berücksichtigten Gebietskörperschaft liegt.
  • Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor.
  • Der Regionale Ausbildungskonsens hat eine „Positivliste“ als Orientierungshilfe zu Ausbildungsberufen verabschiedet.
  • Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 – 3,5-jährig). Umlagefinanzierte Ausbildungsberufe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union

Ansprechpartner*in

Simon Zabel
Leiter Regionalagentur Region Aachen
+49 241 927 8721-40

Aktuelle Meldungen

Video-Content-Schulung für Ausbildungsbotschafter*innen

13.11.2024
Gemeinsam mit der IHK Aachen hat die Regionalagentur im RAZV eine Social-Media-Schulung für Ausbildungsbotschafter*innen konzipiert und erstmalig angeboten.
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Kooperationsgespräch mit dem Arbeitsministerium NRW

12.11.2024
Die Regionalagentur im RAZV und die regionalen Arbeitmarktakteur*innen haben sich mit dem MAGS und der G.I.B. im jährlich stattfindenden Kooperationsgespräch ausgetauscht.
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Personal im Fokus: Wissensmanagement in KMU - Strategien und Beispiele

06.11.2024
Ein digitaler Workshop mit Impuls von Christina Nowotny, Innoventum, und Best Practice von Anna Weigang, Misereor e.V. zu einem hochaktuellen Thema.
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(C) Industrie-Dialog

8. Unternehmertag des Aachener Industrie-Dialogs

05.11.2024
Das Event findet am 28.11.2024 im Krönungssaal des Aachener Rathauses statt. Rund 70 Industrie- und Handwerksunternehmen kommen miteinander ins Gespräch.
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In der Region Aachen werden im Ausbildungsjahr 2022 folgende Platzzahlen gefördert: 36 Plätze im Kreis Düren, 12 im Kreis Euskirchen und 24 im Kreis Heinsberg.

Die wichtigsten Eckpunkte des Programms:

  • Die Förderung pro Vollzeit-Ausbildungsplatz beträgt 325 € pro Monat (pro Teilzeit-Ausbildungsplatz 190 €).
  • Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein. Teilnehmen kann jedes ausbildungsberechtigte Unternehmen, das noch nicht oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausgebildet hat oder wenn es mit der Teilnahme an der Ausbildung insgesamt mehr Ausbildungsverträge bei der/n Kammer/n bzw. zuständigen Stelle/n eingetragen hat als im Durchschnitt der letzten vier Jahre jeweils zum Stichtag 31. Dezember.
  • Der Betrieb schließt den Ausbildungsvertrag mit dem/der Auszubildenden ab. Vorher muss ein Kontakt mit dem Bildungsträger erfolgen.
  • Geeignet sind insbesondere Jugendliche, die mindestens zwei Vermittlungshemmnisse aufweisen.
  • Die Teilnahme ist insbesondere für junge Menschen möglich, deren Wohnsitz in der vom Programm berücksichtigten Gebietskörperschaft liegt.
  • Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor.
  • Der Regionale Ausbildungskonsens hat eine „Positivliste“ als Orientierungshilfe zu Ausbildungsberufen verabschiedet.
  • Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 – 3,5-jährig). Umlagefinanzierte Ausbildungsberufe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union

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