Landesförderung in den 10 Kulturregionen
Was ist das RKP?
Mit dem RKP – Regionales Kultur Programm fördert das Land NRW vernetzte Kulturprojekte, die die Region voranbringen.
Was muss ich mitbringen?
Ein Kulturprojekt mit hohem Qualitätsanspruch und mindestens drei Partner aus Aachen, der StädteRegion Aachen und/oder den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg. Es darf gerne auch über die Grenze in die Niederlande und nach Belgien gehen. Partner aus der ganzen Euregio Maas-Rhein sind möglich.
Eine genaue Karte der Euregio Maas-Rhein finden Sie hier oder in den Downloads.
Die genauen Förderkriterien sind:
- Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten / Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
- Gleichberechtigte inhaltliche Projektentwicklung aller Partner
- Weitere Partner, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen sind gewünscht
- Marketingmaßnahmen als erkennbarer Bestandteil des Projekts
- Ein regionaler Bezug muss gegeben sein (Leitbild Region Aachen)
- Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.
- Kooperationsqualität bei der Förderung eines Netzwerks besonders hoch.
Warum lohnt sich das für mich?
Gemeinsam geht es besser: die Zusammenarbeit mit anderen Künstler*innen aus unterschiedlichen Sparten und Partner*innen aus ganz anderen Bereichen (Tourismus, Wirtschaft, Wissenschaft) erweitern den Horizont und erhöhen Sichtbarkeit und Besucherzahlen.
Die Eckdaten der Finanzierung sind:
- 50-Prozent-Förderung (Minimum: 2.000 Euro):
- Alle Partner legen ihren finanziellen Beitrag in EINEN Topf. Mit dem müssen sie die Hälfte der Projektkosten bestreiten. Die andere Hälfte kommt vom Land NRW.
- Anerkennung des Ehrenamts als Eigenanteil möglich
- Beantragung von Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit möglich:
- Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein – sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten. Damit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben.
Das Ministerium für Kultur- und Wissenschaft NRW hat nach einer vom Bund entwickelten Matrix Honoraruntergrenzen für Künstler*innen festgelegt.
Ab dem 1. August 2024 gelten für selbstständige, professionelle Künstler*innen Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“.
Die flächendeckende Einführung in allen Sparten, also auch im RKP-Programm, folgt ab Januar 2026.
Die detaillierte Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen
für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich ist hier einsehbar.
Was bedeutet das für Anträge im Rahmen von RKP – Regionales Kultur Programm NRW?
! Bitte beachten ! Für Projekte, die zum 30.09.2024 für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden, sind die Honorauntergrenzen verpflichtend. Auch für einjährige Projekte wird eine Anpassung bereits empfohlen.
Die Allgemeinen Kriterien des RKP finden Sie hier.
Genauere Informationen zu den Förderprofilen der Region Aachen finden Sie hier.
! Voraussetzung vor der Antragstellung ist eine persönliche Beratung.
Schritt für Schritt zu Ihrem Antrag
Gemeinsam mit dem Projektdatenblatt laden Sie eine Projektskizze, einen Kostenfinanzierungsplan und ggf. die Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit online hoch. Auch hier gilt: Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns. Wir beraten auch über die Erstberatung hinaus.
Wenn Sie das Projektdatenblatt final eingereicht haben, heißt es erst einmal abwarten. Die regionale Jury berät über die eingegangenen Projekte, erstellt eine regionale Rangfolge und gibt anschließend eine Förderempfehlung an den Ausschuss für (eu)-regionale Kultur und Tourismus des Region Aachen Zweckverbandes. Diese Empfehlung wird von der Zweckverbandsversammlung Region Aachen bestätigt und dem Kulturministerium vorgelegt.
stimmberechtigte Mitglieder
- Markus Bartz, Musiker und Producer
- Manfred Bausch, Kulturpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
- Peter Blum, Kulturpolitischer Sprecher FDP
- Vicente Bögeholz, Dipl. Konzertgitarrist; staatl. gepr.Musikschullehrer
- Yvonne Eibig, Choreografin, Kulturmangerin
- Drs. Gabriele Gellings, Kunst- und Literaturwissenschaftlerin, Kulturmanagerin
- Jasper Hallmanns, Kunsthistoriker
- Jörg Hempel, Designer, Architekturfotograf
- Axel Jansen, Kinder- und Jugendbildung
- Dr. Heike Lützenkirchen, Kulturanthropologin
- Rainer Martens, Bildender Künstler/Geschäftsführer KunstForum Eifel
- Marc Mevißen, Musiker
- Hilde Scheidt, Kulturpolitische Sprecherin Fraktion DIE GRÜNEN
- Dr. Margrethe Schmeer, Kulturpolitische Sprecherin CDU-Fraktion
- Bernd Schwuchow, SPD-Fraktion, Vorsitzender Kultur-Ausschuss Kultur ZV Region Aachen
- Jörg Vomberg, Kulturreferent- Ministerium Ostbelgien
beratende Mitglieder
- Petra Becker, Ministerium für Kultur und Wissenschaft
- Andrea Hankeln, Ministerium für Kultur und Wissenschaft
- Susanne Ladwein, Leiterin Kulturbüro Region Aachen ZV
- Sonja Tewinkel, Dezernat 48 Bezirksregierung Köln
- Julia Schaadt, wiss. Mitarbeiterin Kulturbüro Region Aachen ZV
- Un-Label, Beratung: Inklusion und Barrierefreiheit in Kunst und Kultur
Mitte November benachrichtigen wir Sie, ob eine Förderempfehlung für Ihr Projekt ausgesprochen wurde. Falls ja, erhalten Sie das Formular für den sogenannten „Zuwendungsantrag“.
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30. November bei der Bezirksregierung Köln abgegeben werden. Dafür können Sie Angaben aus dem Projektdatenblatt übernehmen und bei Bedarf weiterführende Informationen ergänzen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet final über alle eingereichten Projektanträge in ganz NRW.
Sobald das Land NRW über Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr beraten hat, gibt es den sogenannten Haushaltsplan frei und weist den jeweiligen Bezirksregierungen die finanziellen Mittel zu.
Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung Köln. Jetzt kann Ihr Projekt starten!
Gerne bewerben wir Ihr Projekt über unseren Newsletter und unseren Instagram-Kanal. Melden Sie sich mit aktuellen Infos zum Projekt bei uns. Bei Fragen zur Förderung bleiben wir weiterhin Ihr Ansprechpartner.