Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein – sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.
Mit den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme RKP – Regionales Kultur Programm und Diversitätsfonds NRW – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Eine Arbeitshilfe zu den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit finden Sie hier in den Downloads.
Förderfähig sind z.B.:
- projektbezogene Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile, induktive Höranlagen), Über- oder Untertitel,
- Audiodeskription,
- Gebärden- und Schriftdolmetschung
- Deskriptive und taktile Führungen und Einführungen,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Bühnenproduktionen mit Aesthetics of Access, Assistenzen
- Die barrierefreie Gestaltung der Kommunikationsmittel (z.B. einfache und leichte Sprache),
- spezielle Informationsmaterialien für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsausgaben für spezielle Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für Menschen mit Behinderungen,
- Ausgaben für Kulturbegleiter/-begleiterinnen und Kulturportiers, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen,
- Transportkosten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen,
- Abhol- und Begleitservice zum Veranstaltungsort für Menschen mit Behinderungen, Ausgaben für Fachpersonen (mit Behinderung), die bei der Planung, Umsetzung und Kommunikation inklusiver Maßnahmen unterstützen;
- Aufbauarbeit, was die Ansprache von Menschen mit Behinderung als Publikum angeht;
- Beratungsleistungen von Behindertenverbänden
Nicht förderfähig sind Bau- oder Umbaumaßnahmen
Zu beachten ist, dass die Mittel nicht isoliert beantragt werden können.
Für Ausgaben zur Barrierefreiheit, die bereits über Dritte finanziert werden (z.B. über Aktion Mensch oder über den Inklusionsscheck des MAGS) ist kein Antrag auf Ergänzungsmittel Barrierefreiheit zulässig.