Kulturförderung in NRW, Bund und Europa

Förderwegweiser Kultur

Die Förderlandschaft ist ein Dschungel, in dem man sich gar nicht so leicht zurechtfindet. Mit unserem Förderwegweiser Kultur wollen wir Sie dabei unterstützen, das passende Förderprogramm für ihr Projekt zu finden. Auf unserer Website finden Sie eine umfassende Liste an Kulturförderprogrammen in NRW, in Deutschland und in Europa. Selbstverständlich beraten wir Sie vor allem zum RKP- Regionales Kultur Programm sehr gern persönlich.

Förderung in NRW

Arbeitsstelle Kulture Bildung NRW

Kulturelle Angebote spielen in Schulen, in Einrichtungen der Jugend- und Kulturarbeit und in Kooperationsprojekten eine große Rolle. Doch wie können Kunst- und Kulturprojekte mit Kindern und Jugendlichen finanziert werden? Welche Fördertöpfe und Förderprogramme gibt es? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der Förderberatung. Dabei stehen Programme auf Bundes- und Landesebene im Vordergrund.

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Im Rahmen der Kulturförderung des Landes NRW betreut die Bezirksregierung Köln das gesamte Zuwendungsverfahren. Dabei deckt die Landesförderung fast sämtliche Kunst- und Kultursparten ab, so z.B. Bildende Kunst, Interkultur, Film/Neue Medien, Literatur, Musik sowie Tanz und Theater. Die Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung beraten gerne im Vorfeld der Antragstellung.

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Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden gefördert, auch im Rahmen von Veranstaltungen oder Kulturaktivitäten.

Antragsfrist: 30. September (jährlich)

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Die Stadt Aachen fördert kulturelle Aktivitäten von Initiativen und Personen, die außerhalb der städtischen Institutionen einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Aachen leisten. Neben dieser finanziellen Förderung unterstützt die Stadt Aachen Kulturinitiativen und Künstler im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Beratung und andere Hilfestellungen bei der Umsetzung ihrer Projekte.

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Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern oder einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt werden und im Folgejahr stattfinden.

Antragsfrist: 30. September (jährlich)

Weitere Informationen.

Die Kunststiftung NRW fördert in verschiedenen Programmen herausragende und nachhaltige Projekte von hoher künstlerischer Qualität in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst.

Antragsfristen für allgemeine Vorhaben: 30. Juni / 30. November (jährlich)
Für einzelne Programme weichen die Fristen ab.

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Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte

Gefördert werden Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit im Bereich Tanz.

Antragsfrist: 31. Oktober/ 30. April (jährlich)

Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten 

Die Förderung zielt auf Projekte, die jungen Menschen mit Fluchterfahrung die Teilhabe an Tanz ermöglichen und die dabei Integration und soziales Miteinander fördern.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Förderung Amateurmusik

Der Landesmusikrat fördert zeitlich begrenzte Projekte von und mit Amateurmusikerinnen und -musikern, z.B. Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen oder Festivals.

Antragsfrist: 31. Oktober (jährlich)

create music NRW: Förderung für Bands und Solo-Musiker*innen

Mit dem landesweiten Projekt fördert der Landesmusikrat junge Nachwuchsmusikerinnen und -musiker sowie Nachwuchsbands im Alter von 14 bis 27 Jahren aus allen Sparten der Popmusik. Das Vorhaben muss einen kreativen Output haben, beispielsweise eine Tour, ein Video-Dreh oder eine Studioaufnahme.

create music NRW: Projekt-Förderung

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken, jungen Musikerinnen und Musikern eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteure in der Region vernetzten. Ein Schwerpunkt liegt auf den ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. 

Mit der Regionalen Kulturförderung fördert der LVR kulturelle Projekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und die Infrastruktur nachhaltig bewahren und stärken sowie sicht- und erlebbar machen. Hierfür stellt der LVR jährlich den Mitgliedskommunen, Kulturinstitutionen und Akteur*innen aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.

Weitere Informationen.

Die NRW-Landesregierung unterstützt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in vielfältiger Weise: Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Kulturvermittlung unterstützt. Erste Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen

Alle Kulturförderungen des MKW sind hier zu finden: mkw.nrw/kultur/foerderungen

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Der Diversitätsfonds NRW unterstützt Projekte aller Sparten, die unterrepräsentierter Perspektiven sichtbar machen, zum Beispiel von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, People of Color, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*-Menschen. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung im Bereich der freien Künste zu stärken. 

Antragsfrist: 30. September (jährlich)

Internationaler Kulturaustausch // Individuelle Auslandsstipendien

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW fördert den internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen, insbesondere durch die beiden Förderprogramme Export- und Kooperationsförderung und das Auslandsstipendium NRW.

Antragsfristen Exportförderung und Koooperationsförderung: 31. März / 30. September (jährlich)
Antragsfrist Auslandsstipendium: 31. März (jährlich)

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen können dreimal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen außerhalb NRWs stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsfristen: 31. März/ 30. Juni/ 30. November (jährlich)

Weitere Informationen

Förderungen im Rahmen der Kataloge

Gefördert werden ausgewählte Aufführungen aus den Themenbereichen Junges Theater, Kindertheater des Monats, Musikkulturen, Werkproben.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Interventionen im Stadtraum

Gefördert werden Kunstinstalltionen mit performativen Anteilen, die in Bezug zu lokalen Stadtteilen und Räumen stehen und die lokale Öffentlichkeit einbeziehen. Dabei sollen besondere Orte abseits klassischer Bühnen bespielt werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Kooperierte Projekte

Das Programm unterstützt nachhaltige Netzwerkeprojekte aller Sparten. Die Projekte müssen von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlichen Institutionen untersützt werden, Antäge können aber auch durch Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Kunstschaffende gestellte werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, vor allem Projekte mit Aufführungscharakter. Es sind aber auch freiere Formate wie Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten oder Installationen möglich.

Antragsfrist: 15. Mai/ 15. November (jährlich)

Weitere Informationen

Das RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt seit 1997 Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten.

Weitere Informationen

Allgemeine Projektförderung und Transkultur

Gefördert werden soziokulturelle Projekte, die gesellschaftliche Fragen in den Blick nehmen und aufgrund ihrer spartenübergreifenden Ausrichtung oft durchs Raster der Kulturförderung fallen. Bei der transkulturellen Projektarbeit nehmen auch Kunst- und Kulturschaffende mit Flucht- und Migrationserfahrung teil.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt

Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis

Förderprogramm für Mitglieder: Gefördert werden Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt stehen. Ihre schöpferisch-kreativen Potentiale sollen gefördert und ihnen eine Teilhabe am kulturellen Leben ermöglicht werden. 

Antragsfrist: derzeit keine neue Ausschreibung angekündigt

Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen

Förderprogramm für Mitglieder: Förderung von Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichten, etwa Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bilbiotheken, Volkshochschulen oder Theatern.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt

Investitionsförderung

Im Fokus stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt

Konzeptförderung

Dreijährige Förderung zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner*innen.

Die aktuelle Ausschreibungsrunde 2024-2025 ist beendet.

Mit unserer Förderung kommt Kunst in die Ausstellungsräume, gelangen Musik, Literatur und performative Künste auf die Bühnen der Region. Wir fördern spannende Vermittlungsformate und kümmern uns so besonders um die Jungen – um das Publikum von morgen. Die Victor Rolff Stiftung fördert auch in den Bereichen Natur & Umwelt und Bildung.

Weitere Informationen

Die Sparkassen-Kulturstiftung fördert Projekte aus allen Bereichen der Kultur – neue Ideen ebenso wie klassische Projekte, Vermittlungsarbeit oder Performances. Bei all unseren Engagements ist uns wichtig, dass die Projekte das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger gestalten, Identität stiften und nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland erzeugen.

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Förderung in Deutschland

Amateurmusikfonds

Gefördert werden Chöre, Orchester, Bands und weitere Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik.

Derzeit ist keine Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen

Allgemeine Projektförderung

Projekte, Initiativen und Publikationen zur Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur werden mit der Projektförderung bezuschusst. Dazu gehören u.a. die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen, periodisch erscheinende und überregional wirksame Publikationen oder Symposien und vergleichbare Veranstaltungen.

Antragsfrist: 31. März / 30. September

Arbeitsstipendien für Autor*innen

Das Arbeitsstipendium richtet sich an deutschsprachige Autorinnen und Autoren. Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten, damit sich Schreibende ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.

Antragsfrist: 31. März / 30. September

Arbeitsstipendien für Übersetzer*innen

Gefördert werden qualifizierte Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Literatur ins Deutsche. Förderbedingung ist, dass die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann.

Dieses Förderprogramm ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

Produktionsförderung

Mit der Produktionsförderung unterstützt der Fonds Darstellende Künste künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht.

nächste Antragsfrist: 15. September 2025

Wiederaufnahmeförderung

Gefördert werden Wiederaufnhamen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden.

nächste Antragsfrist: 29. August 2025

Netzwerkförderung

Bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten erhalten Unterstützung.

Antragsfrist: Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

GLOBAL VILLAGE KIDS 

Gefördert werden Projekte, die sich Kinder und Jugendliche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen wenden und die ihnen altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur bieten. Die Förderung unterteilt sich in zwei Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Kulturelle Grundversorgung im ländlichen Raum und künstlerische Zugänge zum digitalen Raum.

Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

Allgemeine Projektförderung 

Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.

Antragsfristen: 2. Mai / 2. November (jährlich)

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Hier werden explizit junge Erwachsene gefördert, die in Eigenverantwortung ein soziokulturelles Projekt planen und realisieren möchten.

Antragsfristen: 2. Mai / 2. November (jährlich)

Die Fördereinrichtung des Bundes bietet verschiedene Förderprogramme im Bereich Popularmusik und Jazz. 

Künstler:innenförderung

Die Künstler:innenförderung unterstützt Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen bei Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing sowie Touren.  

aktuelle Antragsfrist: 9. Juli 2025

Strukturförderung

Unterstützt werden Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland.

aktuelle Antragsfrist: 25. August 2025

Exportförderung

Im Rahmen der Internationalen Tourförderung können Musiker und Musikerinnen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Die Programme DO! Export und GO! Export unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

Antragsfrist: spätestens 6 Wochen vor geplantem Projektbeginn

Allgemeine Projektförderung

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen: Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext die hier berücksichtigt werden können.

Antragsfrist: 31. Juli 2025 / 31. Januar 2026

Gastspielförderung Tanz und Theater

Mit der Förderinitiative können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt.

Impulsförderung Tanz & Theater

Mit der Impulsförderung sollen Strukturen zum Erhalt und Ausbau lokaler Tanz- und Theaterszenen gestärkt werden. Förderfähig sind kooperative Projekte verschiedener Regionen.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt.

Gastspiele Tanz International

Künstlerinnen und Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen werden ebenfalls gefördert. Das Gastspiel muss neben einer hohen künstlerischen Qualität eine überregionale Bedeutung vorweisen.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt

NPN-Koproduktionsförderung Tanz 

Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Veranstalterinnen und Veranstaltern und Produzentinnen und Produzenten zu unterstützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt.

Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro für Einzelprojekte. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteurinnen und Akteure.

Die Stiftung richtet ihre Kunstförderung strategisch neu aus. Bis dahin können keine Anträge eingereicht werden.

Weitere Informationen

Förderung in Europa

Creative Europe 2021-2027

Creative Europe ist das einzige Programm der EU zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in Europa. Das neue Programm fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Kulturerbe und die Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht den Austausch und die Zusammenarbeit von kulturellen Organisationen und Fachkräften in Europa.

Neben regelmäßigen Förderungen wie zu Kooperationsprojekten und Literaturübersetzungen gibt es auch Sonderprogramme. Eine Übersicht zu allen aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Mit dem Small Project Fund (Kleinprojektfonds) werden kleine grenzüberschreitende und bürgernahe Projekte unterstützt.

Das Ziel dieser geförderten Projekte ist es, das Bewusstsein für die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg zu verbessern und das (Er)leben (in) der Grenzregion zu stärken sowie die Lebensqualität der Einwohner*innen der EMR zu steigern.

Anträge können laufend eingereicht werden.

Weitere Informationen

LEADER fördert Infrastruktur im ländlichen Raum und unterstützt dafür kulturelle Projekte, die Transformationsprozesse anstoßen. Antragsberechtigt sind in der Regel Kommunen, kommunale Einrichtungen, Vereine, Verbände sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Die EU-Mittel werden durch Kontaktstellen verwaltet, beispielsweise im Münsterland durch die LEADER-Regionen Steinfurter Land und Tecklenburger Land (jeweils 2023-2027).

Antragsfrist: laufend

Weitere Informationen

Für besondere Kulturprojekte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gibt es Unterstützung. Die Kolleg*innen in Ostbelgien beraten gern. Jede*r ist antragsberechtigt.
Gefördert werden bis zu 50 % der Projektsumme. Die Förderung ist offen für alle Sparten. Ein besonderer Fokus liegt auf inklusiven Projekten.

Weitere Informationen

Ansprechpartner*in

Susanne Ladwein
Leiterin Kulturbüro
+49 241 9278721-50

Ansprechpartner*in

Julia Schaadt
Team Kulturbüro
+49 241 9278721-51

Ansprechpartner*in

Judith Fuhrmann
Team Kulturbüro
+49 241 9278721-52

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