RKP – Regionales Kultur Programm NRW

Landesförderung in den 10 Kulturregionen

Förderung von regionalen Kulturprojekten

Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf den Angeboten des RKP – Regionales Kultur Programm des Landes NRW.

Was ist das RKP?

Mit dem RKP – Regionales Kultur Programm fördert das Land NRW vernetzte Kulturprojekte, die die Region voranbringen.

 

Was muss ich mitbringen?

Ein Kulturprojekt mit hohem Qualitätsanspruch und mindestens drei Partner aus Aachen, der StädteRegion Aachen und/oder den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg. Es darf gerne auch über die Grenze in die Niederlande und nach Belgien gehen.

 

Warum lohnt sich das für mich?

Gemeinsam geht es besser: die Zusammenarbeit mit anderen Künstler*innen aus unterschiedlichen Sparten und Partner*innen aus ganz anderen Bereichen (Tourismus, Wirtschaft, Wissenschaft) erweitern den Horizont und erhöhen Sichtbarkeit und Besucherzahlen.

 

Nochmal bitte!

Sie haben eine Idee für ein vernetztes Kulturprojekt? Und könnten sich vorstellen, mindestens noch zwei weitere (eu)regionale Partner*innen mit ins Boot zu nehmen?

Alle legen ihren finanziellen Beitrag in EINEN Topf. Mit dem müssen sie die Hälfte der Projektkosten bestreiten. Die andere Hälfte kommt vom Land NRW.

  • mindestens drei Partner
  • 50-Prozent-Förderung (Minimum: 2.000 Euro)
  • Anerkennung des Ehrenamts als Eigenanteil
  • Deadline: 30. September des jeweiligen Jahres
  • NEU: Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Die Allgemeinen Kriterien des RKP finden Sie hier.

Genauere Informationen zu den Förderprofilen der Region Aachen finden Sie hier.

! Voraussetzung vor der Antragstellung ist eine persönliche Beratung.

Karrikatur einer Beratungssprechstunde im Büro

Good to know!

Neue Kulturförderrichtline

Am 8. Juni 2021 ist die neue Kulturförderrichtlinie im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 14, Seite 289 bis 306, veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

Im Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft werden die Allgemeinen Richtlinien zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung bestimmt.

Damit ist eine Vereinfachung der Antragsmodalitäten für Förderungen durch das RKP – Regionale Kultur Programm NRW für Projektantragsteller*innen beschlossen.

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein – sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.

Mit den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Ansprechpartner*in

Susanne Ladwein
Leiterin Kulturbüro
+49 241 9278721-50

Ansprechpartner*in

Julia Schaadt
Team Kulturbüro
+49 241 9278721-51

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