07.03.2023

Neue Förderrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds in NRW

Ab sofort haben auch Kleinstunternehmen ab einer Mitarbeiter*innenzahl von einem Vollzeitäquivalent die Möglichkeit, sich im Rahmen einer  Potential– oder Transformationsberatung Beratungsdienstleistungen zur Unternehmensentwicklung fördern zu lassen.

Möglich macht das eine Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden, durch das Ministerium für Arbeit, Gesund und Soziales in NRW.

Neben der Ausweitung der Zielgruppe der Potential- und Transformationsberatung haben sich auch die Pauschalsätze für geförderte Maßnahmen verändert.

Hier finden Sie die gesamte ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Download.

 

Sie sind auf der Suche nach einer persönlichen Beratung zur Förderung von Unternehmensentwicklung? Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen in der Region:

Transformationsberatung

Potentialberatung

 

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Ansprechpartner*in

Simon Zabel
Leiter Regionalagentur Region Aachen
+49 241 927 8721-40

Ansprechpartner*in


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