Förderung von nachhaltigem und digitalem Wirtschaften
Transformationsberatung setzt Fokus auf Green Economy. Unterstützung für Betriebe bei der Entwicklung von umweltverträglichen Lösungen.
Mit Hilfe der Transformationsberatung können Betriebe bei der Umstellung auf eine umweltverträgliche Wirtschaftsweise beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen ab 1 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent) mit Sitz in NRW
Was wird gefördert?
- max. 12 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten
- 40 Prozent des Tagessatzes, mögliche Gesamtförderung 4.800 Euro (maximal 400 Euro pro Beratungstag)
Informationen und Beratung erhalten Unternehmen bei rund 100 Beratungsstellen in NRW – beispielsweise Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung. Auch wir beraten Unternehmen der Region.
Green Deal NRW
Die Landesregierung NRW fördert durch die Transformationsberatung KMU bei der Entwicklung hin zu einer Green Economy. Da dies für viele Unternehmen und auch Berater*innen ein neues Thema ist, wurde das Projekt Green Deal NRW eingesetzt: Es stellt wichtige Informationen zum Themenbereich zusammen und entwickelt die benötigten Konzepte und Instrumente, die im Rahmen einer Transformationsberatung Anwendung finden können.
Auf der Website greendealnrw.de finden Sie Hintergrundinformationen zu verschiedensten Themen der Green Economy, webbasierte Instrumente zur Orientierung und Identifikation von Schwerpunkten für die Beratung und Links zu den institutionellen Akteur*innen in NRW, die Unterstützung im Themenfeld anbieten.
Neustartberatung NRW
Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld einer Transformations– oder auch Potentialberatung zusätzlich eine Neustartberatung in Anspruch zu nehmen und diese fördern zu lassen.
Die Ziele:
- Orientierung und Sicherheit im Veränderungsprozess
- Verständnis für neue Strukturen
- Begünstigung der nachfolgenden Prozessberatung
Was wird gefördert?
- zusätzlich zur Potential- oder Transformationsberatung: max. 2 Beratungsstage
- 40 Prozent des Tagessatzes, mögliche Gesamtförderung 800 Euro (maximal 400 Euro pro Beratungstag
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.