02.02.2021

Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen bis 23.02.21

Der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessensbekundungen für das Ausbildungsprogramm NRW in der Förderphase 2021-27 ist veröffentlicht worden. Dieser Aufruf und die genannten Förderkonditionen verstehen sich vorbehaltlich des Inkrafttretens der ESF-Förderrichtlinie 2021-2027*. Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen beträgt lediglich 3 Wochen und endet am 23.02.2021 (Dienstschluss).

Mit dem Ausbildungsprogramm NRW trägt die Landesregierung zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede auf dem Ausbildungsmarkt bei. Die Förderung von rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen erfolgt in den Gebietskörperschaften, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt.

In der Region Aachen werden folgende Kreise mit folgender Platzzahl gefördert:

Kreise und kreisfreie Städte:     Plätze für Durchgang ab 2021:        Bewerber-Stellen-Relation (30.09.2020)

Kreis Düren                                  36                                                        0,76

Kreis Euskirchen                          24                                                        0,76

Kreis Heinsberg                           24                                                        0,90

Städteregion Aachen                   0                                                          1,09

Interessenten reichen bitte ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum Februar 2021 (Dienstschluss) elektronisch im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ein (IB-Ausbildungsprogramm2021@mags.nrw.de). Für die Projektkonzeption ist ausschließlich das beigefügte Muster (siehe Downloads)  zu verwenden – kein eigenes Konzeptpapier.

*Die Förderung des Ausbildungsprogramms ab dem Durchgang 2021 erfolgt nicht auf der Grundlage der aktuell gültigen Förderrichtlinie, sondern die neue ESF-Förderrichtlinie 2021-2027. Diese befindet sich derzeit noch im Entwurfsstadium und im Genehmigungsverfahren und wurde noch nicht veröffentlicht.
 

Den Aufruf, die Unterlagen zur Interessensbekundung sowie eine Zusammenfassung der inhaltlichen Veränderungen finden Sie unter Downloads.

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