Service für Familien
Freiräume schaffen
Mit familienunterstützenden Services eröffnen auch Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Freiräume für eine bessere Balance von Beruf und Privatleben. Die gewonnene Zeit verringert die Belastung und macht mehr Energie für Arbeit und Familie frei. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Ihr Unternehmen kann zum Beispiel…
- Beschäftigte mit einem Wäsche- und Bügelservice entlasten.
- Einkaufsservices sowie Hol- und Bringdienste einrichten.
- Essen zum Mitnehmen aus der Kantine anbieten.
- Eine Babysitter-Börse und Babysitter-Ausbildung für ältere Kinder der Beschäftigten organisieren. Die Kontakte zu Babysittern können zum Beispiel am Schwarzen Brett ausgehängt werden.
Viele dieser Maßnahmen wissen übrigens nicht nur Eltern und pflegende Angehörige zu schätzen. Auch anderen Beschäftigten werden sie sehr willkommen sein.
Gezielt unterstützen
Oft helfen schon die richtigen Informationen den Beschäftigten entscheidend weiter. Und Informationen zum Mitnehmen wirken imagefördernd auch außerhalb Ihres Unternehmens!
So können Sie gezielt unterstützen:
- Informationen, beispielsweise zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen, sammeln und zusammenstellen. Dabei unterstützen wir gern.
- Eine Liste mit Kontaktdaten zu Dienstleistungsagenturen, Reinigungspersonal oder Hausmeister- und Gartenservices erstellen, bekannt machen und für Anfragen bereithalten.
Finanziell unterstützen
Zusätzliche betriebliche Sozialleistungen sind ein Faktor im Wettbewerb um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und schon Einmalzahlungen helfen Familien mit Kindern weiter.
So können Sie zum Beispiel helfen:
- Zuschuss bei der Geburt oder Einschulung eines Kindes
- Kostenbeteiligung bei Familienberatung und Vermittlungsangeboten
- Zuschüsse für die Kinderbetreuung
Gut zu wissen: Viele familienbewusste Maßnahmen können als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Denn die Gesetzgebung fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.