29.11.2021

Ausbildungsprogramm NRW 2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat den Aufruf zum „Ausbildungsprogramm NRW 2022“ am 29.11.2021 veröffentlicht. Interessierte Träger reichen ihre Interessensbekundungen bis 30. Dezember 2021 ein.

©aerogondo_istockphoto

Das Ausbildungsprogramm NRW wurde zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede durch die Landesregierung eingeführt.

Rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze werden für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen eingerichtet – und zwar in Kreisen und kreisfreien Städten NRWs, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt (siehe „Platzverteilung“ unter Downloads).

Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsstellen einrichten, erhalten in den ersten 24 Monaten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 325 € pro Monat (190 € bei einer Ausbildung in Teilzeit).

Für die Region Aachen wurden folgende Platzzahlen festgelegt:

Kreise: Platzverteilung für Durchgang ab 2022: Bewerber-Stellen-Relation 30.09.2021
Kreis Düren 36 0,76
Kreis Euskirchen 12 0,77
Kreis Heinsberg 24 0,88
Städteregion Aachen 0 1,20

 

Zeitplan, Fristen, Bewerbung:

  • Interessierte Träger richten ihre aussagekräftige Bewerbung bis 30. Dezember 2021 (Dienstschluss) per Mail an IB-Ausbildungsprogramm2022@mags.nrw.de
  • Fachliche Fragen können per E-Mail an das Referat II A 5 gerichtet werden: Referat-IIA5@mags.nrw.de
  • Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG-Einzelprojekte: AG-Einzelprojekte@mags.nrw.de
  • Zuwendungsrechtliche Fragen können per E-Mail im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.
  • Die Akquise- und Matchingphase beginnt am 1. Mai 2022 und beträgt insgesamt 12 Monate.

+++ Bitte beachten Sie +++

  • dass für die Projektkonzeption ausschließlich das Formblatt (siehe „Downloads“) verbindlich zu verwenden ist,
  • dass die neuen Formblätter (Interessenbekundung und Konzept/siehe „Downloads“) für den Durchgang ab 2022 verbindlich zu verwenden sind,
  • dass der rechtsfähige Interessent auf dem Formblatt „Interessenbekundung“ angegeben werden muss und dieser mit den Angaben der AZAV-Zertifizierung übereinstimmen muss und
  • dass der vollständige und gültige Nachweis über die AZAV-Zertifizierung einzureichen ist (incl. Anlagen).

Weitere Infos zum Programm in der ESFFörderphase 2021-2027 finden Sie hier >>     

 

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