Ab sofort haben auch Kleinstunternehmen ab einer Mitarbeiter*innenzahl von einem Vollzeitäquivalent die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Potential– oder Transformationsberatung Beratungsdienstleistungen zur Unternehmensentwicklung fördern zu lassen.
Möglich macht das eine Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden, durch das Ministerium für Arbeit, Gesund und Soziales in NRW.
Neben der Ausweitung der Zielgruppe der Potential- und Transformationsberatung haben sich auch die Pauschalsätze für geförderte Maßnahmen verändert.
Sie sind auf der Suche nach einer persönlichen Beratung zur Förderung von Unternehmensentwicklung? Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen in der Region:
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.