Bis zu 500 Euro für Ihre berufliche Weiterbildung!
Seit dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF), zur Verfügung.

Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderinstrument. Sie können ihn beantragen, um einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.
Was bekomme ich mit dem Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 Prozent Ihrer Kursgebühren (maximal 500 Euro). Sie können den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 bekommen?
Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf.
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
- Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.
Als Nachweis Ihres Einkommens benötigen Sie Ihren maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus!
Schnelltest Bildungsscheck 2.0: Erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie den Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung beantragen können.
Hier gelangen Sie zum Schnelltest.
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Beantragung erfolgt online, bevor Ihre Weiterbildung beginnt. So geht’s:
- Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. - Antrag anlegen:
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an. - Teilnehmen:
Besuchen Sie Ihre Weiterbildung. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck auszufüllen und Ihnen eine Rechnung auszustellen. - Unterlagen hochladen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal folgende Unterlagen hoch:- ausgefülltes Teilnahmeformular
- Rechnung der Weiterbildung
- Ihren Einkommensnachweis (= maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt)
- Förderbetrag erhalten:
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt.
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
Wichtig: Nicht alle Weiterbildungen sind im Sinne der Förderung!
Nicht im Sinne der Förderung sind zum Beispiel
- Coachings
- der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Vorträgen etc.
- der Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad
- …
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Bitte beachten Sie unbedingt das Informationsblatt zur Bildungsscheck-Förderung, bevor Sie Ihren Antrag stellen!
Einlösen alter Bildungsschecks
Bildungsschecks, die vor Juli 2024 ausgestellt wurden, können bis 2029 durch Weiterbildungsanbieter eingelöst werden. Sollten Sie noch einen Bildungsscheck NRW erhalten haben, den Sie bisher noch nicht eingelöst haben, haben Sie deshalb noch Gelegenheit dazu. Wichtig ist, dass bis 2029 Ihr Kurs abgeschlossen ist, so dass der Weiterbildungsanbieter noch Zeit hat, den Scheck gegenüber der Bezirksregierung abzurechnen.
Informationen zur Abrechnung für Weiterbildungsanbieter
Die Förderung des alten Bildungsscheck NRW hat folgenden Ablauf:
- Der Bildungsscheck wurde von einer akkreditierten Beratungsstelle an eine ratsuchende Person ausgegeben.
- Die Person reicht vor Beginn der Weiterbildung den Scheck bei Ihnen ein.
- Sie stellen der Person eine Rechnung über den Kurs aus, in der die Bildungsscheckförderung berücksichtigt ist (50% der Weiterbildungkosten auf die Nettoausgaben der Weiterbildung, maximal 500 Euro pro Kurs). Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, Fahrtkosten und Unterbringungskosten können nicht gefördert werden. Die übrigen Kosten werden dann von dem/der Empfänger*in beglichen.
- Sie beantragen nach Beendigung der Weiterbildung die Förderung bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Firmensitz.
Bitte beachten Sie: Es steht Ihnen als Weiterbildungsanbieter frei, ob Sie Bildungsschecks NRW zur Einreichung akzeptieren.
Ausführliche Informationen zum Abrechnungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.