Europa wächst zusammen – das gilt auch für den Arbeitsmarkt. Befeuert durch den Vormarsch der mobilen Arbeitsmöglichkeiten, erweitern sehr viele Betriebe ihren Radius bei der Personalsuche. Dabei gehen immer mehr Suchanfragen über die Landesgrenzen hinaus. Doch gilt es hierbei ein paar Dinge zu beachten, sowohl auf Betriebs- als auch Angestelltenseite.
Die Sonderregelungen, die das Home-Office für die Dauer der Corona-Pandemie „finanziell ungefährlich“ gemacht haben, sind teilweise bereits ausgelaufen oder tun dies voraussichtlich zum Ende des Jahres. Bei der Beschäftigung von Personal aus dem Ausland in Verbindung mit (auch anteiligem) Home-Office kommt es somit häufig zu unerwarteten Überraschungen.
Ein Beispiel zur Illustration:
Die deutsche Firma Schmitz sucht hochqualifiziertes Fachpersonal. Das Unternehmen wird mit Frau Janssen aus den Niederlanden fündig: Sie ist die perfekte Besetzung für die Stelle und erfüllt alle Erwartungen an die Bewerber*innen. Um die Fahrtzeiten gering zu halten und die Stelle für Frau Janssen familienfreundlich zu gestalten, wird sie nur einen Tag in der Woche für Besprechungen ins Büro kommen, die anderen 80% arbeitet sie von zu Hause aus. Das ist heute normal und kein Problem mehr. Oder doch? Nicht auf der technischen Seite: In diesem Verhältnis fällt Frau Janssen unter das niederländische Sozialversicherungsrecht. Dementsprechend muss das Unternehmen dort auch die Beiträge abführen, wofür es voraussichtlich ein niederländisches Steuerbüro benötigt. Zusätzlich muss die Firma Schmitz sich beim niederländischen Belastingdienst (Finanzamt) als Arbeitgeber registrieren. Auch das Abführen der Steuern ist mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Gleichwohl hat die Situation ebenso Auswirkungen für Frau Janssen als Arbeitnehmerin. So kann sie z.B. ausschließlich in Steuerklasse I veranlagt werden, unabhängig von den anderen Faktoren. Ihr Gehalt wird „aufgespalten“ werden (Salary Split). Das heißt, dass Frau Janssen ihr Gehalt anteilig in beiden Ländern versteuern muss. Hinzukommend baut sie in den Niederlanden nur die recht niedrige gesetzliche Rente auf, da eine Betriebsrente, wie es sie in den Niederlanden gibt, in Deutschland nicht mehr üblich ist.
Dies sind nur ein paar Aspekte, die beim grenzüberschreitenden Home-Office zu beachten sind. In anderen Bewegungsrichtungen, also z.B. mit niederländischem oder belgischem Betrieb und Beschäftigten aus dem Nachbarland ergibt sich ein anderes Paket an Konsequenzen.
Wenn Betriebe und Beschäftigte sich im Vorfeld informieren und die nötigen – hauptsächlich verwaltungstechnischen – Angelegenheiten klären, steht der Beschäftigung aber auch in diesen Fällen nichts im Wege. Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen zum Thema stets an einen GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe wenden. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen und Folgen für Ihren Betrieb und Ihre Angestellten bei Home-Office in Verbindung mit grenzüberschreitendem Arbeiten.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim GrenzInfoPunkt Aachen-Eurode.