Am 8. Juni 2021 ist die neue Kulturförderrichtlinie im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 14, Seite 289 bis 306, veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Im Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft werden die Allgemeinen Richtlinien zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung bestimmt.
Damit sind ist eine Vereinfachung der Antragsmodalitäten für Förderungen durch die Regionale Kulturpolitik NRW (RKP) für Projektträger*innen, bzw. Projektantragsteller*innen beschlossen.
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