04.02.2021

Austausch zum Teilhabechancengesetz mit G.I.B. mbh und Beschäftigungsträgern

Langzeitarbeitslosen fällt die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt schwer. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit unter Hartz-IV-Beziehern weiter gestiegen ist. Am 1.1.2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft, das darauf abzielt die Situation von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Zwei Jahre nach der Einführung warf die Regionalagentur Region Aachen gemeinsam mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B. mbH) sowie Qualifizierungs- und Beschäftigungsträgern einen Blick auf die Auswirkungen des Gesetzes in der Region.

Bei dem digitalen Meeting am 27. Januar ging es vor allem darum, was sich seit Einführung des Teilhabechancengesetzes für die Beschäftigten und die Beschäftigungsträger verändert hat. Vor dem Start des Gesetzes wurden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung (ÖgB) bereits Projekte umgesetzt, welche die Zielsetzung der Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Menschen verfolgte. Ute Soldansky und Benedikt Willautzkat (beide G.I.B. mbh) waren besonders an der konkreten Umsetzung der Beschäftigungsverhältnisse interessiert. Diskutiert wurde, ob von Seiten des Landes flankierende Maßnahmen notwendig sind und wie diese konkret aussehen könnten. Einigkeit bestand in der Runde darüber, dass die Corona-Pandemie bislang keine negativen Auswirkungen auf die mit dem Teilhabechancengesetz adressierte Zielgruppe hatte.

Ansprechpartner*in

Simon Zabel
Leiter Regionalagentur Region Aachen
+49 241 927 8721-40

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