Gute Arbeitswelt NRW
Welche Angaben gehören in meinen Arbeitsvertrag? Wie hoch ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch? Und wer kann mir bei Fragen rund um die Themen Arbeitsschutz und Arbeitsrecht helfen? Diese und viele andere Fragen beantworten drei neue Flyer, die das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium veröffentlicht hat.
„Wir stellen immer wieder fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht wissen, welche Rechte sie haben“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zur Vorstellung der neuen Flyer. „Beschäftigte können aber nur die Rechte einfordern, die sie auch kennen.“
Flyer zum Arbeitsvertrag: Neben Angaben zur Tätigkeit sollte dieser unbedingt Angaben zur vereinbarten Arbeitszeit, zur Entlohnung und zum jährlichen Erholungsurlaub enthalten. Darüber hinaus nennt der Flyer sechs weitere Punkte, die schriftlich festgehalten werden müssen.
Flyer zu Arbeitnehmerrechten: Beschäftigte dürfen maximal acht Stunden, in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt 20 Tage; aber erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Und wenn Beschäftigte krank werden, muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterbezahlen, sofern diese seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Weitere Beispiele finden sich im Flyer.
Flyer zu Ansprechstellen bei Fragen und Problemen: Wer sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren will, kann sich an das Arbeitsschutz-Telefon NRW wenden, wer Fragen zu Tarifverträgen hat, an das Tarifregister NRW und bei Fragen zu Zeitarbeit und Werkvertrag kann man sich an die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge wenden. Weitere Ansprechstellen finden sich im Flyer.
Die Flyer können Sie in den Downloads auf dieser Seite herunterladen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.gute-arbeitswelt.nrw. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Presseinformation 703/08/2020.