Die Landesregierung hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Die EFRE-Rahmenrichtlinie sieht nun insbesondere vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Belege elektronisch einreichen können. Papierbelege sind nicht länger erforderlich.
Auch Vorgaben, die bei der Vergabe von Aufträgen beachtet werden müssen, wurden vereinfacht. Zukünftig muss erst ab einem Schwellenwert von 500.000 EUR das öffentliche Vergaberecht eingehalten werden. Für Vergaben unterhalb dieser Schwelle genügt es – soweit möglich – drei Angebote von fachkundigen, leistungsfähigen Anbietern einzuholen. Mit dem Start in die kommende Förderperiode von 2021 bis 2027 soll der gesamte Prozess von der Antragsstellung über die Bewilligung und Auszahlung bis hin zur Abrechnung mit der EU digital werden.
Die EFRE Rahmenrichtlinie mit ihren wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
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