Am 02. Dezember veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den neuen Leitfaden Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).
Mit dem Leitfaden bietet das BfArM insbesondere Herstellern von DiPA, aber auch Nutzenden und allen anderen Interessierten eine möglichst verständliche, zusammenfassende Darstellung der Regelungen, die an verschiedenen Stellen im SGB XI, in der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) und in den Anlagen zur DiPAV zu finden sind.