Mit der Fördermaßnahme „MedTech for Women“ (MT4W) setzt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt einen gezielten Impuls zur Verbesserung der Frauengesundheit.
Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die bestehende Versorgungslücken adressieren und neue technologische Lösungen in Diagnostik, Therapie und Prävention entwickeln. Im Fokus stehen dabei insbesondere Ansätze, die einen klaren medizinischen Bedarf aufgreifen und perspektivisch in die Versorgung überführt werden können.
Für die Gesundheitswirtschaft – von Unternehmen über Forschungseinrichtungen bis hin zu Einrichtungen der Versorgung – bietet die Ausschreibung die Möglichkeit, innovative Projekte umzusetzen und interdisziplinäre Kooperationen zu stärken.
Wer wird gefördert?
Der Kreis der Antragsberechtigten ist breit gefasst und richtet sich insbesondere an:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, KMU, Mittelstand und Großunternehmen)
- Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
- Verbände und Vereine
Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Verbesserung der Frauengesundheit. Entscheidend ist, dass die Vorhaben einen konkreten medizinischen Bedarf adressieren und eine realistische Perspektive für die spätere Anwendung mitbringen.
Thematische Schwerpunkte sind unter anderem:
- Gynäkologie, Neurologie und klinische Immunologie
- KI-basierte Diagnose- und Therapiesysteme
- Biomarker-Analysen (inkl. vokaler Biomarker)
- adaptive Wirkstofffreisetzung und Neuromodulation
- innovative Sensorik und datenbasierte Ansätze
- Entwicklung funktionsfähiger Demonstratoren
Nicht im Fokus stehen Vorhaben, die sich primär auf Consumer-Anwendungen, reine Datenerhebung oder grundlegende Forschung ohne klaren Anwendungskontext konzentrieren.
Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen Berücksichtigung von regulatorischen Anforderungen sowie der Einbindung zukünftiger Anwenderinnen und Anwender, um den Transfer in die Praxis zu unterstützen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über nicht rückzahlbare Zuschüsse, deren Höhe sich je nach Organisation und Forschungsart unterscheidet:
- Unternehmen:
- bis zu 100 % (Grundlagenforschung)
- bis zu 50 % (industrielle Forschung)
- bis zu 25 % (experimentelle Entwicklung)
- KMU: Zuschläge möglich (insgesamt bis zu 80 %)
- Hochschulen und nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
- Hochschulen und Universitätskliniken: zusätzlich 20 % Projektpauschale
Förderzeitraum
Die Einreichungsfrist läuft vom 20. März bis zum 30. April 2026 (13:00 Uhr).
Weitere Informationen zur Ausschreibung: https://www.tmf-ev.de/news/bmftr-richtlinie-medtech-for-women-mt4w