13.12.2022

Neuer Leitfaden der Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)

Die Digitalisierung hält immer mehr Einzug in die Pflegeszene und viele sehen darin eine große Chance für Verbesserungen im Pflegealltag.

Am 02. Dezember 2022 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen neuen umfassenden Leitfaden zu Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) für Hersteller sowie Nutzende vorgestellt.

 

Was sind DiPA?

DiPA sind digitale Anwendungen, die dazu beitragen sollen, das Leben pflegebedürftiger Menschen zu verbessern und die selbstständige Pflege zu Hause zu fördern. Dabei kann es sich um Smartphone- oder Web-Apps, Sprachassistenten oder Therapieplaner mit unterschiedlichen Funktionen handeln:

  • Dokumentation von Wunden, Schmerzen oder Medikamenten
  • Erhaltung der körperlichen und kognitiven Fähigkeiten
  • Planung und Kommunikation mit Pflegekräften und Angehörigen

Pflegeleistungen

DiPA können die Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer durch Schulungen stärken, die Pflegenden entlasten und die selbstständige Pflege unterstützen. Sie ersetzen nicht den Menschen als Pfleger, sondern sind eine Form der Unterstützung und können auch in der präventiven Pflege eingesetzt werden.

Das Potenzial von DiPA ist in der Bundesregierung erkannt worden

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) im Juni 2021, wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um DiPA in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) einzuführen. Die SPV übernimmt dann die Kosten für DiPA, die vom BfArM genehmigt wurden und im Verzeichnis erstattungsfähiger DiPA aufgenommen sind. Außerdem wird ein elektronisches Antragsportal eingerichtet, über das die Patienten eine DiPA beantragen können und eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 50 € pro Monat erhalten können.

 

Weitere Informationen und den gesamten Leitfaden zum nachlesen finden Sie hier: Leitfaden DiPA (Stand 02.12.2022)

Ansprechpartner*in

Martine Brink (ehem. Kuckartz)
Team Gesundheitswirtschaft
+49 (0)241 927 8721-82

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