11.06.2024

Gründungsförderung: Go-to-Market Gutschein

Land und EU geben Starthilfe, damit junge Unternehmen mit wettbewerbsfähigen Produkten auf den Markt kommen. Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus NRW Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen.

Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Mittel dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Ziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden. Diese Förderung richtet sich an Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung dieses Förderangebots erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums.

Die Einreichungsfrist ist zunächst bis zum 31. Oktober 2026.

Weitere Informationen zu dem Förderaufruf finden Sie auf: www.wirtschaft.nrw/go-to-market und https://www.in.nrw/go-to-market.

Ansprechpartner*in

Elke Breidenbach
Leiterin Gesundheitswirtschaft
+49 241 927 8721-70

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