12.09.2024

Förderung für Start-ups: Der „Go-to-Market Gutschein“ unterstützt Prototypenentwicklung in NRW

In einem Schritt zur Stärkung der Innovationskraft von Start-ups bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit dem „Go-to-Market Gutschein“ eine neue Förderung für junge Unternehmen an. Die Entwicklung von Prototypen in einem frühen Gründungsstadium soll unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, Start-ups zu helfen, innovative Technologien und Lösungen schneller auf den Markt zu bringen und damit die digitale sowie nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu fördern.

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Zugang zu externen Dienstleistungen wie Software-Entwicklung, die Beschaffung von Vorprodukten oder Lizenzgebühren sowie Beratungsdienstleistungen durch Coaches und Mentor. Damit soll jungen Unternehmen, die oft noch nicht über alle nötigen Kompetenzen verfügen, der Zugang zu Expert*innen-Wissen erleichtert werden.

Wer kann die Förderung beantragen?
Berechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und maximal 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen. Das Unternehmen darf höchstens 3 Jahre alt sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Warum ist die Förderung wichtig?
Die Qualität von Prototypen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Start-ups, um sich am Markt zu etablieren. Durch den Go-to-Market Gutschein erhalten junge Gründerteams finanzielle Unterstützung, um externe Expertise in die Entwicklung ihrer Produkte einzubinden und so ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Anträge können fortlaufend bis zum 31.10.2026 eingereicht werde.

Weitere Informationen zu dem Förderaufruf finden Sie hier: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/go-to-market-gutschein/

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