Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat den neuen Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Einrichtung von Beratungsstellen Arbeit am 23. Mai 2022 veröffentlicht.
Die Beratungsstellen unterstützen neben Erwerbslosen auch Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Sie beraten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Mit über 60.000 Beratungen im Jahr 2021 sind sie ein elementarer Teil des Beratungsnetzwerks gegen Arbeitsausbeutung in NRW. Mit dem neuen Aufruf werden sie drei weitere Jahre gefördert (vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025). In jeder Gebietskörperschaft in NRW gibt es eine Beratungsstelle Arbeit (siehe Anlage 1).
Interessenten richten ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (bitte ausschließlich per E-Mail) bis zum 20. Juni 2022 an: BSA@mags.nrw.de
Fachliche Fragen senden Sie bitte per E-Mail an das Referat II B 1: BSA@mags.nrw.de
Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte: AG-Einzelprojekte@mags.nrw.de
Zuwendungsrechtliche Fragen richten Sie per E-Mail an die zuständige Bezirksregierung.
Bitte beachten Sie:
- Es finden nur Interessenbekundungen Berücksichtigung, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht per Mail eingehen.
- Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umfassen das Formblatt zur Interessenbekundung (Anlage 2) und das Fachkonzept (Anlage 3).
- Für das Fachkonzept ist ausschließlich das als Anlage 3 beigefügte Muster verbindlich zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der Projektkonzeption vorgenommen.
Weitere Infos zu den Beratungsstellen Arbeit finden Sie hier.>>
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.