Vier neue Förderprogramme unterstützen Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber*innen
Als Folge der Pandemie ist die (Langzeit-)Arbeitslosigkeit in NRW spürbar gestiegen. Während sich in Bezug auf die allgemeine Arbeitslosigkeit erste Erholungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt zeigen, ist die Langzeitarbeitslosenquote weiterhin deutlich höher als vor der Pandemie. Mit rund 140 Millionen Euro REACT Mitteln der EU bekämpft die Landesregierung die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt.
Mit der Initiative WiedereinstiegNRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sind vier neue Förderprogramme verbunden, die mit insgesamt 30 Millionen Euro unterlegt sind und gezielt Langezeitarbeitslose und ihre Arbeitgeber*innen unterstützen.
- Die Aktion „10.000 Perspektiven“ setzt mittels einer Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 € pro neu eingestellter Person einen Anreiz, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen. Mit der Einarbeitungspauschale wird bei Neueinstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen die besonders zeitaufwändige Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gefördert.
NEU: Eine Ausfüllhilfe führt Schritt für Schritt durch den Antrag. Weitere Fragen werden unter der Servicehotline 0211-855 4404 beantwortet. - „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Schaffung neuer Beschäftigungschancen gesucht. Ziel ist die Förderung innovativer Geschäftsmodelle, die einen Beitrag zur digitalen oder nachhaltigen Erholung der Wirtschaft leisten und mindestens einen Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Menschen schaffen. Mit bis zu 50.000 € je Projekt sollen 100 solcher unternehmerischen Vorhaben gefördert werden.
- Die „aufsuchende Stabilisierungsberatung“ soll als neues landesweites Angebot ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeber*innen bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen unterstützen. Einer erneuten Arbeitslosigkeit soll durch die Beratung gezielt entgegengewirkt und Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft stabilisiert werden.
Mit dem Modell der „Kooperativen Beschäftigung“ werden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zusätzliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt für eine besonders arbeitsmarktferne Zielgruppe geschaffen. Die Projekte des vierten Aufrufs sind bereits im Oktober gestartet.
Weitere Informationen zu den drei Förderaufrufen finden Sie unter „Downloads“ und „Links“ (rechte Spalte)