Mit dem diesjährigen Landespreis MUT – Der Gründungspreis NRW werden bereits zum 13. Mal herausragende Gründungspersönlichkeiten aus Nordrhein-Westfalen für ihren unternehmerischen Mut geehrt und belohnt. Wenn Sie Ihr Unternehmen zwischen 2019 und 2022 in Nordrhein-Westfalen gegründet haben, laden wir Sie herzlich ein, am diesjährigen Gründungspreis teilzunehmen! Egal ob Sie einen klassischen Handwerks- oder Industriebetrieb, einen Dienstleister mit nachhaltigem Servicekonzept oder ein hochdigitalisiertes Technologie-Start-up gegründet haben – jede Gründung hat eine Chance auf den Preis. Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 4. August 2024 ein und zeigen Sie der Welt Ihre Innovationskraft und Ihr Engagement!
Ihre Bewerbung im Fokus der Fachjury
Ihre Bewerbung wird von einer hochkarätigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Entrepreneurship und Interkulturelles Management an der Bergischen Universität Wuppertal, bewertet. Die Jury wählt aus den zehn Nominierten die drei besten Unternehmen aus. Dabei zählen neben Ihrem wirtschaftlichen Erfolg auch die Kreativität Ihrer Geschäftsidee, Ihr gesellschaftliches Engagement, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nutzen Sie diese Chance, Ihr Unternehmen ins Rampenlicht zu rücken!
Teilnahmebedingungen
Die Bewerbungsphase ist am 17. Juni 2024 gestartet und endet am 04. August 2024.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 60.000 Euro.
Bewerben können sich nicht nur digitale IT-Gründungen, sondern einfach alle Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen. Egal ob im Bereich Soziales, Handel oder Handwerk.
Folgende Teilnahmebedingungen müssen erfüllt sein:
Ihr Unternehmen
- hat den Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen,
- ging zwischen 2019 und 2022 an den Start,
- ist wirtschaftlich erfolgreich und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell.
Sie
- sind Gründerin oder Gründer eines neuen Unternehmens. Das heißt, Ihr Unternehmen
-
- ist keine Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens und
- ist keine Ausgründung aus einem bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten und
- ist nicht durch Zukauf und
- nicht durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden.
- Haben als Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger ein kleines oder mittleres Unternehmen übernommen oder
- Sind Freiberuflerin oder Freiberufler.
Jetzt bewerben! – Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/gruendungspreis-nrw