Die Sozialstiftung NRW definiert Teilhabe als die Möglichkeit, sich an allen Infrastrukturen und Angeboten der Gesellschaft beteiligen zu können. Digitale Teilhabe bezeichnet die autonome Präsenz in digitalen Medien. Dazu ist ein niedrigschwelliger Zugang zu notwendigen Techniken und Medien erforderlich. Ebenso muss die Fähigkeit vorhanden sein, diese auch bedienen zu können. Die aktive digitale Teilhabe beinhaltet die Möglichkeit einer selbstständigen Präsenz in digitalen Medien und somit eine Stärkung der Selbstwirksamkeit.
Deshalb benötigen Menschen in schwierigen Lebenslagen passgenaue Unterstützung und sind mehr denn je auf digitale Tools und Zugänge angewiesen, um ihren Lebensalltag zu meistern.
Der Förderaufruf richtet sich an freie gemeinnützige und/oder mildtätige Träger von Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen. Von dem Aufruf profitieren sollen vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen bzw. Mehrfachbehinderungen in besonderen Wohnformen, Menschen mit Lebensmittelpunkt Straße und Wohnungslose, pflegebedürftige Menschen sowie Kinder und Jugendliche.
Ziel ist es, strukturell benachteiligte Menschen sowie Kinder und Jugendliche zu einem kompetenten, sicheren und kritischen Umgang im Netz zu befähigen.
Bei der Förderung werden Beiträge bevorzugt, die eine strategische Ausrichtung verfolgen und damit eine nachhaltige Entwicklung der geförderten Maßnahmen sicherstellen. Das Konzept sollte einen partizipativen Charakter aufweisen.
Gefördert werden Vorhaben, die sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte konzentrieren:
- Förderung digitaler Teilhabe durch die Befähigung zur souveränen autonomen Nutzung von digitalen Technologien; Stärkung der Selbstwirksamkeit und der autonomen Präsenz in digitalen Medien (u.a. Einzel- und Gruppenschulungen, offene Lernangebote, Erstellung von Erklärmaterial, offener Zugang zum Netz und zu Geräten)
- Förderung der sozialen digitalen Teilhabe durch Schaffung/Entwicklung neuer digitaler Zugänge und Angebote (u.a. Entwicklung neuer Apps zur Erleichterung von Alltagssituationen, niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und Lernangebote, Plattformen zur Beratung)
- Förderung eines kompetenten und sicheren Umganges im Netz gegen Cybermobbing, digitale Gewalt, Hass und Hetze im Netz (offene Lernangebote und Schulung der Zielgruppen (gerne geschlechtsspezifisch), Schulung der Mitarbeitenden, neue Angebote, vorrangig Digitales Streetworking)
Die Einreichungsfrist endet am 01.07.2024.
Weitere Informationen zu dem Förderaufruf der SozialstiftungNRW finden Sie hier: https://sozialstiftung.nrw/sites/default/files/2024-04/forderaufruf_digitale_teilhabe_starken_gesellschaftliche_teilhabe_ermoglichen.pdf