Die Biotechnologie kann entscheidend zu mehr Klimaschutz, einer ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft und der medizinischen Versorgung der Zukunft beitragen, indem sie biologische Prozesse technisch nutzbar macht. Die Landesregierung startet jetzt den zweiten Aufruf der Förderwettbewerbe ZukunftBIO.NRW, um Innovationen aus der Biotechnologie in Nordrhein-Westfalen schneller zur Marktreife zu bringen.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups können sich bis zum 03. Mai 2023 an den Förderwettbewerben zu biobasierter Industrie, Zukunftsmedizin und Infektiologie beteiligen. Für den zweiten Förderaufruf stehen rund zehn Millionen Euro bereit.
Mit ZukunftBIO.NRW unterstützt das Land passgenau die letzten Entwicklungsschritte vor der Markteinführung von Produkten und bietet damit einen nahtlosen Förderanschluss an die EFRE-Innovationswettbewerbe, die früher in der Produktentwicklung ansetzen.
Die Förderwettbewerbe im Einzelnen:
- Der Förderwettbewerb Biobasierte Industrie hat zum Ziel, die innovative Nutzung von biobasierten Rohstoffen und das Recycling biologischer Produkte zu beschleunigen. Die Anwendungen können dabei aus unterschiedlichen Branchen kommen.
- Der Förderwettbewerb Zukunftsmedizin will dazu beitragen, innovative Ideen in der Medizin und Biomedizin insbesondere in Verbindung mit digitalen Technologien weiterzuentwickeln und zur breiteren Anwendung und Marktreife zu bringen. Der Schwerpunkt liegt auf Produkten, Therapien und Dienstleistungen im Bereich der personalisierten Medizin zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
- Der Förderwettbewerb Infektiologie zielt darauf, neuartige Ansätze etwa aus der Virologie, Bakteriologie, Parasitologie oder Immunologie zu unterstützen und damit künftige Pandemien zu bekämpfen. Die beschleunigte Entwicklung und praktische Erprobung neuer Wirkstoffe, Produkte und Dienstleistungen für die Prävention, Diagnostik und die Therapie von Infektionskrankheiten stehen im Fokus.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Das Verfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Skizzenphase und ein Bewilligungsverfahren.
Teilnahmeberechtigt sind in NRW ansässige KMU. Im Rahmen von KMU-geführten Kooperationsvorhaben können sich auch große Unternehmen, Universitätskliniken, Krankenhäuser, ambulante Leistungserbringer sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und staatlich anerkannte Hochschulen mit Sitz in NRW beteiligen.
Es ist eine finanzielle Eigenbeteiligung zwischen 10 % und 50 % der der förderfähigen Gesamtausgaben/-kosten nachgewiesen werden.