Der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessensbekundungen für Regionalagenturen NRW ist am 13. Dezember 2021 veröffentlicht worden.
Ein großer Teil der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik wird in den Regionen Nordrhein-Westfalens realisiert. Die 16 Regionalagenturen unterstützen die Umsetzung der Vorhaben des Landes vor Ort und informieren die regionale Öffentlichkeit. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen der ESF- und kofinanzierten Arbeitspolitik des Landes NRW sowie der nicht ESF-finanzierten Arbeitspolitik und den zahlreichen Akteuren in der Region.
Eine Förderung der Regionalagenturen erfolgt als Anteilsfinanzierung. Der Durchführungszeitraum ist auf max. 24 Monate begrenzt. Er beginnt am 01.07.2022 und endet am 30.06.2024.
Dieser Aufruf wird im Rahmen der Förderphase 2021 – 2027 veröffentlicht. Den Aufruf und die Formblätter für die Interessenbekundung finden Sie unter „Downloads“.