Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)

Teilzeit ausgebildet. Voll qualifiziert.

Vor allem junge Menschen mit Familienverantwortung haben es oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation eröffnet eine Ausbildung in Teilzeit insbesondere Eltern oder Menschen, die Angehörige pflegen, neue Wege, um erfolgreich in einen Beruf (wieder) einzusteigen.

Die Teilzeitberufsausbildung steht dabei jedem offen, ohne Angabe von Gründen. Und sie ermöglicht, dass sich die individuelle Lebenssituation besser mit einer beruflichen Ausbildung vereinbaren lässt.

Auch für Arbeitgeber bietet diese Ausbildungsform viele Vorteile:

  • Nachwuchssorgen? Sie erschließen neue Bewerbergruppen.
  • Ein unterbrochenes Ausbildungsverhältnis (z.B. nach Schwangerschaft) kann in Teilzeit fortgesetzt werden.
  • Ausbildungsabbrüche können verhindert werden.
  • Die Auszubildenden sind oft reifer und verantwortungsbewusster.
  • Ihre Ausbildungskosten werden entlastet.
  • Die Arbeitszeiten können Sie an die Betriebsabläufe anpassen.
  • Sie erfahren einen Imagegewinn als familienfreundliches Unternehmen.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte stärken Ihr Unternehmen. 

 

Damit der Übergang in (Teilzeit-)Ausbildung gelingen kann, hat das Land das Programm Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP) aufgelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der Suche nach einem betrieblichen Teilzeit-Ausbildungsplatz. Finanziert wird das Programm TEP mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

 

Sie haben Fragen? Wir informieren Sie gerne.

(Weiter unten finden Sie auch noch ein FAQ)

Ihre Ansprechpartner*innen:

Regionalagentur Region Aachen
Meike Wilczek, Tel. +49 241 9278721-42, wilczek@regionaachen.de

Industrie- und Handelskammer Aachen
Waltraud Gräfen, Tel. +49 241 4460 253, waltraut.graefen@aachen.ihk.de

Handwerkskammer Aachen
Bianca Mandt, Tel. +49 241 471-175, ausbildungsberatung@hwk-aachen.de

 

TEP-Gruppen:

Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Kreis Heinsberg
VabW e.V., Jennifer Sucuoglu, j.sucuoglu@vabw.de, +49 2404 55 06 47, +49 151 538 698 02

Kreis Euskirchen und Kreis Düren
BZE – Berufsbildungszentrum Euskirchen, Nicole Els, tep@bze-euskirchen.de, +49 2251 149 123, +49 160 99 160 907

 

Ihre Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:

Agentur für Arbeit Aachen-Düren
Andrea Hilger, Tel. +49 241 897-1547, Aachen-Dueren.BCA@arbeitsagentur.de

Agentur für Arbeit Brühl / Kreis Euskirchen
Sandra Schmitz, Tel. +49 2251 797-179, Bruehl.BCA@arbeitsagentur.de

job-com Düren
Ira Schneider, Tel. +49 2421 221561-052, bca@kreis-dueren.de

Jobcenter EU-aktiv
Christine Johanny, Tel. +49 2251 7760-298, Christine.Johanny@jobcenter-ge.de

Jobcenter Kreis Heinsberg
Silke Dannapfel, Tel. +49 2452 9762-330, silke.dannapfel@jobcenter-ge.de

Jobcenter StädteRegion Aachen
Simone Peters, Tel: +49 241 88681 5700, simone.peters@jobcenter-ge.de

 

FAQ Teilzeitberufsausbildung

Für Ausbildungsbetriebe

Kann ich in Teilzeit ausbilden?

  • Grundsätzlich kann jeder Betrieb der regulär ausbildet, auch in Teilzeit ausbilden. Die Regelung hierzu wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer
  • Neben einer Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Ausbildungszeit, kann auch eine Reduzierung für einen festgelegten Zeitraum vereinbart werden, um z.B. etwaige Belastungssituationen abzufangen.

Wie viele Stunden / Tage sind die Auszubildenden dann im Betrieb?

  • Die tägliche Arbeitszeit wird mit dem*der Auszubildenden individuell festgelegt. Mehr als 50 Prozent der regulären Arbeitszeit dürfen jedoch nicht reduziert werden.

Wird auch der Besuch der Berufsschule verkürzt?

  • Die Berufsschule ist nicht an die Vereinbarungen des Ausbildungsvertrages gebunden. Somit besteht in der Regel eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht. Jedoch sind die Berufsschulen angehalten, auf die persönlichen Belange der Schüler*innen einzugehen.

Wie viele Urlaubstage hat ein*e Teilzeitazubi?

  • Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit darf um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Jedoch verlängert sich die Ausbildungszeit dadurch maximal um das Anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit.

 

Für Auszubildende

Kann jeder eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren?

  • Ja, seit 2020 können alle Interessierten eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, sofern es sich hierbei um einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf handelt, der nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
  • Grundvoraussetzung ist aber, dass alle Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende*r, zuständige Kammer) damit einverstanden sind.

Wie ist die Berufsschulzeit geregelt?

  • Die Berufsschule ist nicht an die Vereinbarungen des Ausbildungsvertrages gebunden. Somit besteht in der Regel eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht, Jedoch sind die Berufsschulen angehalten, auf die persönlichen Belange der Schüler*innen einzugehen. Hier lohnt es sich also, das persönliche Gespräch mit der entsprechenden Berufsschule zu suchen.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch und darf meine Ausbildungsvergütung reduziert werden?

  • Der Ausbildungsbetrieb ist grundsätzlich berechtigt, dass Gehalt und auch den Urlaubsanspruch entsprechend der Arbeitszeit und den regulären Wochenarbeitstagen anzupassen. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 50 Prozent reduziert werden, danach richtet sich dann auch die etwaige Reduzierung des Urlaubsanspruches bzw. des Gehaltes.

Wie lange dauert meine Ausbildung in Teilzeit?

  • Grundsätzlich darf eine Ausbildung in Teilzeit nicht länger dauern, als das Anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit. Wie lange dann im Einzelfall die Ausbildung tatsächlich dauert, hängt unter anderem von der Anzahl der reduzierten Stunden ab. Infos hierzu kann die jeweilige Kammer erteilen.

Was benötige ich, um eine Teilzeitberufsausbildung zu beantragen?

  • Sind sich Auszubildender und Betrieb einig, muss die entsprechende Teilzeitvereinbarung bei der zuständigen Kammer als Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag vermerkt werden.

Was ist, wenn ich während der Ausbildung merke, dass ich meine Stunden reduzieren oder wieder aufstocken möchte?

  • Eine Teilzeitregelung kann sowohl für die gesamte Ausbildung, als auch für bestimmte Zeiträume abgeschlossen werden. Wichtig hierbei ist immer, dass der Betrieb zustimmt und die Regelung bei der Kammer hinterlegt wird.

 


 

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Ansprechpartner*in

Meike Wilczek
Team Regionalagentur Region Aachen
+49 241 927 8721-42

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