Ausbilden im Verbund: Eine Chance für beide Seiten
Auch in der ESF-Förderphase 2021-2027 werden wieder kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die sich für eine Ausbildung im Verbund zusammenfinden.
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei der Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Verbundmodell. In kleinen und mittleren Unternehmen, die ohne den Ausbildungsverbund nicht ausbilden dürften, wird die Ausbildungsvergütung für eine Ausbildung in Vollzeit mit 260 Euro pro Monat gefördert. Pro Auszubildende oder Auszubildenden in Teilzeit wird ein Festbetrag von 150 Euro pro Monat gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
In der Verbundausbildung schließt sich ein Betrieb, der nicht alle Ausbildungsinhalte anbieten kann, mit einem oder mehreren Partnerbetrieben zusammen, um gemeinsam einen Jugendlichen auszubilden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim koordinierenden Betrieb, der mit dem Jugendlichen den Vertrag abschließt und auch die Ausbildungsvergütung zahlt. Mindestens sechs Monate der Ausbildungszeit muss der Jugendliche im Partnerbetrieb arbeiten und lernen. Verbünde können nicht nur zwischen Betrieben, sondern auch zwischen einem Betrieb und einem Bildungsdienstleister geschlossen werden.
Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Hier schafft die Verbundausbildung neue Lehrstellen. Der Koordinierende Betrieb sucht den Partnerbetrieb. Ist dieser gefunden, finden Sie rechts den Link zur ESF-Förderrichtlinie. In dieser sind die Antragsunterlagen unter Punkt 2.1 aufgeführt:
- Antrag „Ausbildung im Verbund“
- Anlage „Angaben zu Beteiligten am Verbund“
- Anlage „Kooperationsvertrag“
- Anlage „Anlage zum Kooperationsvertrag“
- Anlage „Erklärung über die Form der Ausbildung“
- Anlage „Stellungnahme Kammer“
- Anlage „Stellungnahme Rechtsanwaltskammer“
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und die regionalen Koordinierungsstellen des Ausbildungskonsenses bei den Industrie- und Handelskammern.